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Pressemitteilung - 17. Februar 2017

Geflügel ins Freie: Stallpflicht in Delmenhorst aufgehoben

Ab dem morgigen Sonnabend dürfen die Hühner wieder ins Freie. Bei der flächendeckenden Stallpflicht in Niedersachsen handelte es sich um eine Schutzmaßnahme der heimischen Geflügelhaltung gegen die Vogelgrippe. Auch in der Stadt Delmenhorst musste sämtliches Geflügel seit Mitte November unter Dach.

Das Land Niedersachsen hat jetzt entschieden, die Stallpflicht teilweise wieder aufzuheben. Nur noch in Landkreisen mit einer hohen Geflügeldichte von mehr als 1.000 Tieren pro Quadratkilometer, zum Beispiel in den Landkreisen Oldenburg und Diepholz, sowie dort, wo ein besonderes Wildvogel-Risiko besteht, gilt die Stallpflicht weiterhin.

„Da die geringe Geflügeldichte im Stadtgebiet das Risiko der Ausbreitung der Geflügelpest verringert, kann nunmehr in Abwägung zwischen Seuchengefahr und dem Tierschutz dem Wunsch der Tierbesitzer, ihren Tieren wieder Freilauf zu gewähren, der Vorrang eingeräumt werden“, sagt Amtsveterinärin Dr. Nicolin Niebuhr. „Die Gefahr ist allerdings auch jetzt noch nicht gebannt, da der Erreger nach wie vor in der Wildpopulation vorhanden ist.“

Unabhängig von der Aufhebung der Stallpflicht ist jeder Geflügelhalter aufgefordert, mögliche Schutzmaßnahmen durchzuführen. Das bedeutet bei Freilandhaltungen, beispielsweise kein Oberflächenwasser als Tränke für die Tiere zu nutzen. Gefüttert werden sollte ausschließlich im Stall oder unter einem Dach, damit die Futterstellen für Wildvögel nicht zugänglich sind.

Weiterhin empfiehlt die Veterinärbehörde, beim Betreten der Ställe die Schuhe zu wechseln oder Überschuhe zu verwenden sowie Schutzkleidung anzulegen. Der Gesundheitszustand der Tiere ist sorgfältig und regelmäßig zu kontrollieren und bei Auffälligkeiten sofort ein Tierarzt hinzuzuziehen.


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