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Pressemitteilung - 16. Februar 2017

Verwaltung verschiebt Haushalt um einen Monat

Die weiteren Haushaltsberatungen verschieben sich in den Monat März. Die Verwaltung hat sich zu diesem Schritt nach reiflicher Überlegung entschlossen, um dem Informationsbedarf aus der Politik vollumfänglich Rechnung zu tragen. Unterdessen hatte gestern Abend der Ausschuss für Wirtschaft und zentrale Angelegenheiten die Tagesordnungspunkte zum Thema „Haushalt 2017“ vertagt.

„Die Verwaltung hat wahrgenommen, dass vielen Ratsmitgliedern die bisherigen Informationen nicht ausreichen, um den Haushalt letztlich zu verabschieden“, sagt Oberbürgermeister Axel Jahnz. „Das ist auch für die Verwaltung eine nicht zufriedenstellende Situation. Daher werden für mehr Transparenz und Verständlichkeit aktuell weitere Informationen zu den Investitionsausgaben 2017 und zum Sachstand der KGSt-Strukturuntersuchung zusammengestellt und in Kürze zur Verfügung gestellt.“

Die Stadtverwaltung möchte der Politik mit diesen Unterlagen die Gelegenheit geben, sich einen besseren Überblick zu verschaffen. Um dafür etwas mehr Zeit einräumen zu können, vertagt die Verwaltung die weiteren Haushaltsberatungen in den März. Ergänzend dazu wird vorgeschlagen, auch die Tagesordnungspunkte zum Thema „Haushalt 2017“ in der heutigen Sitzung des Fachausschusses Bildung, Wissenschaft, Sport und Kultur von der Tagesordnung zu nehmen.

Vor der avisierten Verwaltungsausschuss-Sitzung zum Haushalt am Mittwoch, 15. März, werden alle Ratsmitglieder zum interfraktionellen Gespräch am Donnerstag, 9. März, eingeladen. Für die Ausschüsse Bildung, Wissenschaft, Sport und Kultur sowie Wirtschaft und Zentrale Angelegenheiten wurden neue Sitzungen für Dienstag, 14. März, terminiert. Der Rat der Stadt Delmenhorst könnte den Haushalt 2017 eine Woche später, am Dienstag, 21. März, verabschieden.

Eine weitere Verschiebung der Beratungen (beispielsweise in den April oder Mai) soll möglichst vermieden werden, da sich eine spätere Verabschiedung des Haushalts auf die tatsächliche Verfügbarkeit der Mittel auswirkt. Damit ist gemeint, dass die neuangemeldeten Maßnahmen für das Jahr 2017 auch erst nach der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht begonnen werden können. Dennoch ist eine intensivere Auseinandersetzung sicherlich hilfreich.


Nr. 68/17 - tif

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